Wohn-Riester als staatliches Fördermittel zur Immobilienfinanzierung.
Früher war es die "klassische" Immobilienfinanzierungs-Förderung via Eigenheimzulage, mit der die privaten Bauherren und Hauskäufer von staatlicher Seite unterstützt wurden.
Inzwischen ist die Eigenheimzulage von der Riester-Förderung abgelöst worden. Das auch als "Wohn-Riester" bekannt gewordene Förderprogramm setzt voraus, dass die Immobilie vom Eigentümer selber als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Die eigentliche Finanzierungsförderung der Immobilie wird über ein Riester-Darlehen oder ein Riester-Bauspardarlehen umgesetzt.
Aufbauend auf einer bereits bestehenden Riesterrente zur zusätzlichen Altersvorsorge bietet das "Wohn-Riester"-Konzept die Möglichkeit, angesparte Rentenbeträge für den Immobilienerwerb zu nutzen.
Auch steuerlich profitiert man von dieser Idee. Wie auch bei der Altersvorsorge via Riester werden die in die Immobilienfinanzierung einfließenden Beträge vor Renteneintritt nicht besteuert.
Danach gibt es die Möglichkeit, die gesondert geführten Sparbeträge unter günstigen Bedingungen einmalig zu versteuern oder alternativ die resultierenden steuerlichen Verbindlichkeiten bis zum 85. Lebensjahr in Raten an das Finanzamt abzuführen.
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Marcel Krohn Bezirksdirektion der SIGNAL IDUNA
Ihr Ansprechpartner bei Bau- und Immobilien Finanzierungen, ebenso wie für gewerbliche Versicherungen.