Baukindergeld: Sichern Sie sich diese staatliche Förderung bis zum 31.12.2020 !
Das Baukindergeld versteht sich als Eigenheimzulage für Familien, die Wohneigentum generieren möchten. Als Unterstützung zur Immobilienfinanzierung kann das Baukindergeld direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Die grundlegende Voraussetzung für den Erhalt von Baukindergeld ist - naheliegenderweise - dass wenigstens ein Kind im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebt. Auch hinsichtlich des Einkommens gibt es Limitierungen, die sich mit jedem weiteren Kind zugunsten der Antragsteller verschieben. Entsprechend verfahren wird bei der Berechnung der Höhe des Baukindergeldes. Ausgehend vom zu versteuernden Einkommen werden steuerlich relevante Freibeträge abgezogen. Der letztlich ermittelte Betrag wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt.
Wie auch bei anderen Immobilienfinanzierungen über die KfW gilt: die Inanspruchnehmenden müssen die Immobilie selber als Hauptwohnsitz nutzen.
Der Haken: das Baukindergeld ist derzeit befristet bis zum 31.12.2020. Davon sind zwar die zehnjährigen Laufzeiten nicht berührt, die Halbwertszeit dieses staatlichen Fördermodells zur Immobilienfinanzierung läuft bedauernswerter Weise in absehbarer Zeit ab.
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Marcel Krohn Generalagentur der SIGNAL IDUNA
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